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Grabpflege

Wir bieten gärtnerische Gestaltung des Grabes, regelmäßige Pflege, jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen Ihrer Wahl, Schmücken des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken, Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und persönlichen Gedenktagen (Kränze, Gestecke, Pflanzenschalen, Blumensträuße).

Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt und umfasst das Säubern der Grabfläche, Freihalten von Unkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten und Gießen.

Blumen, Erde, Torf und Dünger werden zu Tagespreisen berechnet. 

Der Grabpflegeauftrag gilt mindestens bis 31. Dezember des darauffolgenden Jahres. Der Pflegeauftrag läuft um jeweils ein Jahr weiter, falls er nicht vor dem 1 Oktober schriftlich gekündigt wird.

Der Pflegebetrag wird im voraus erhoben. (Auszug aus den Pflegebedingungen der Friedhofsgärtner)

 

Dauergrabpflege


In einer Zeit, in der traditionelle Familienverbund immer mehr auseinander fällt, in der elektronische Medien zu einer immer stärker werdenen Vereinsamung der Menschen führen. In dieser Zeit der wachsenden Anonymität wird es um so wichtiger, bewusst ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzten.

Zum Beweis der immerwährenden Verbundenheit und der andauernden Liebe. Wer positiv und mit Mut in die Zukunft blicken will, braucht den Blick zurück. Gepflegte Gräber setzen ein deutliches Zeichen gegen das Vergessen, sind Brücke zwischen dem Gestern und dem Morgen. 

Mit dieser so wichtigen Aufgabe stehen Sie nicht allein. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein ganz persönlich auf Sie zugeschnittenes Angebot einer langjährigen Grabpflege ohne Kostensteigerung. Nutzen Sie die nachfolgenden Informationen als Grundlage für ein konkretes Gespräch mit uns.

Was ist Dauergrabpflege?


Dauergrabpflege ist die langjährige Pflege eines Grabes durch den Friedhofsgärtner ohne Kostensteigerung für Sie. Ob für einen Abschnitt von 5 Jahren oder von mehreren Jahrzehnten. Sie können entscheiden. Während des gesamten Zeitraumes wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt.

Welche Leistungen darf ich erwarten?


Sie können wählen ! Vom einfachen Sauberhalten der Grabfläche bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege. Hierzu gehört natürlich das Schneiden, Gießen, Düngen, Bepflanzen und vieles mehr. Alles kann individuell von Ihnen festgelegt werden. So z.B. auch der liebevolle Blumengruß zu einem besonderen Gedenktag.

Was kostet eine solche Leistung und wann muss ich Sie bezahlen?


Der Kostenrahmen richtet sich nach den gewünschten Leistungen. Sprechen Sie mit Ihrem Friedhofsgärtner. Sie werden sehen, Dauergrabpflege ist oft günstiger als Sie glauben. Gezahlt wird zu Anfang der Leistung in einer Summe für die gesamte vereinbarte Dauer.

Welche Aufgaben hat eine Friedhofsgärtner – Genossenschaft?


Die Genossenschaft der Friedhofsgärtner sind verantwortlich für die von Ihnen eingezahlten Gelder. Sie verwalten den Vertrag und legen das Geld mündelsicher an. Die erwirtschafteten Erträge werden für Preiserhöhungen verwendet. Nachzahlungen gibt es nicht ! Jahr für Jahr bezahlt die Genossenschaft Ihren Friedhofsgärtner für seine Leistungen. Sollte dieser sein Geschäft aufgeben, sucht die Genossenschaft sofort einen kompetenten Nachfolger.

Zusätzlich hat die Genossenschaft der Friedhofsgärtner die Aufgabe, die Arbeit der einzelnen Friedhofsgärtner vor Ort zu überprüfen. Alle Gräber werden regelmäßig auf eine sach- und fachgemäße Durchführung der Pflegearbeiten überprüft. Sollte es zu Beschwerden kommen, werden die Friedhofsgärtner im Sinne des Auftraggebers aktiv.

Kann ich auch für die Pflege meines eigenen Grabes vorsorgen?


Ja. Die Genossenschaft gibt ihnen die Sicherheit dafür, dass alles so geregelt wird wie Sie es wünschen. Auch bei einem vorsorgenden Dauergrabpflegevertrag können auf Wunsch die pflanzliche Gestaltung und pflegerische Leistung bis ins Detail festgelegt werden. Es ist gut, im Leben alles sorgfältig geregelt zu haben. Wer klar denkend und ohne Angst in die Zukunft schaut, wird auch Vorsorge für die Zeit nach dem Ableben treffen.

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